Wer ist online?
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Gilden-Regeln
Voraussetzung zur Gründung
einer Gilde
- Mindestens 6 Mitglieder auf 6 verschiedenen Accounts
(es werden keine Ausnahmen gemacht).
- Als Gildenhaupthaus wird ein Haus mit mindestens
zwei Räumen benötigt.
- Einen kompletten, lückenlosen Gilden Kodex
der eine ca. DinA 4 Seite umfassen sollte.
- In diesem Kodex müssen die Gesinnung, die
Ziele, die Organisation und auch die Regeln der Gilde klar festgehalten
werden.
- Eine Gildengeschichte die ebenfalls ca. eine DinA
4 Seite umfasst. In der Geschichte sollte die Gildengründung und
der Grund zur Gildengrünung ersichtlich sein.
- Eine Bewerbung zur Gründung einer Gilde ist
schriftlich beim Gilden GM abzuliefern. Er kümmert sich dann um
alles Weitere.
- Der Staff behält sich das Recht vor, Gilden
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Rollenspielerisches Verhalten
- Alle Mitglieder haben sich gemäß des
Gildenkodex zu verhalten.
- Es dürfen nur Charakter in eine Gilde
eintreten, wenn diese auch dem Gildenkodex entsprechen. Somit darf kein
böser Charakter in eine gute Gilde. Mit
ausreichendem RP Grund ist diese Regel zu umgehen, hierfür wird
aber eine Genehmigung durch den Gilden-GM oder den Senior Staff benötigt.
Beschäftigung von NPC
Gilden dürfen folgende NPC beschäftigen
:
- Stallbursche
- Heiler
- Wachen vor den Toren
- Gildenhändler
- NPC ohne Funktion ("Deko-NPC")
Hinweise
- Sollte die Mitgliederzahl einer Gilde unter die
Grenze von 6 Mitglieder rutschen, so bekommt der Gildenführer eine
schriftliche Verwarnung vom Gilden GM und die Gilde hat einen Monat
Zeit neue Mitglieder zu werben.
- Der Staff behält sich vor Gilden aufzulösen
und zu löschen, wenn Folgendes geschieht
1.) Die Gilde verstößt und handelt vollkommen gegen den Gildenkodex
2.) Die Mitgliedermindestzahl wird unterschritten
3.) Es gab Massive beschwerden, die anhand von Logs nachzuweisen sind
- Eine Gilde kann einmal in ihrer Laufbahn die Grunddaten
des Gildenkodex, wie Gesinnung und Ziele wechseln. Hierfür muss
aber ein triftiger RP Grund , sowie eine Erlaubnis durch Gilden-GM und
Senior Staff vorliegen. Kleinere Sachen wie interne Regeln der Gilde
und organisatorische Sachen können natürlich jederzeit verändert
werden.
- Sollten sich Gildenmitglieder sich nicht an den
Kodex halten, so hat die Gildenführung spätestens nach Aufforderung
durch den Gilden-GM entsprechende Massnahmen einzuleiten - entweder
sich von den fraglichen Mitgliedern zu trennen, den Kodex zu ändern
(s. dort), die Gilde aufzulösen, whatsoever.
- Jede Gilde hat das Recht ein internes RP Forum
in den LostLand-Foren zu beantragen.
- Jede Gilde hat das Anrecht auf eine Gildenfarbe,
mit der man Kleidung färben kann. Es dürfen nur Farben verwendet
werden, die noch nicht von anderen Rassen/Vereinigungen verwendet werden.
Die Farbe muss vorher von einem Admin genehmigt werden. Sie sollte aus
den nicht von Spielern herstellbaren Farben ausgewählt werden und
keine Sonderfarbe, dh, keine gemischte Farbe, sein.
- Die Gildenfarbe muss in einer kleinen Quest IG
erworben werden.
- Es wird gerne gesehen, wenn Gilden auch durch
Gilden-Homepages im Netz vertreten sind. Auch hier hilft
bei Fragen der Gilden GM. Webspace kann auf Anfrage zur Verfügung
gestellt werden.
- Gilden brauchen ihr Gildengelände nicht bezahlen,
solange das Gelände öffentlich zugänglich ist. Sobald
es jedoch eingezäunt wird, muss auch der Boden, der eingezäunt,
ist bezahlt werden.
- Das erste Gildengebäude wird nur mit Gold
bezahlt, der Rohstoffanteil entfällt.
- Das Hauptgebäude wird auf nicht zerfallbar
gesetzt
- Alle Gildengebäude werden auf den Gildenleiter
übertragen.
- Eine Gilde hat keine Ansprüche auf irgend
welche Sonderitems.
- Gilden haben kein Anrecht auf eine Kutsche. Je
nach geografischer Lage des Gildengeländes wird vom Staff entschieden,
ob eventuell in der nähe eine Kutsche aufgestellt wird. Das gleiche
gilt für eine Bank und vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Transporterleichterungen
(Teleporter) zwischen verschiedenen Gilden-Lokationen.
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