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Gilden-Regeln

Voraussetzung zur Gründung einer Gilde

  • Mindestens 6 Mitglieder auf 6 verschiedenen Accounts (es werden keine Ausnahmen gemacht).
  • Als Gildenhaupthaus wird ein Haus mit mindestens zwei Räumen benötigt.
  • Einen kompletten, lückenlosen Gilden Kodex der eine ca. DinA 4 Seite umfassen sollte.
  • In diesem Kodex müssen die Gesinnung, die Ziele, die Organisation und auch die Regeln der Gilde klar festgehalten werden.
  • Eine Gildengeschichte die ebenfalls ca. eine DinA 4 Seite umfasst. In der Geschichte sollte die Gildengründung und der Grund zur Gildengrünung ersichtlich sein.
  • Eine Bewerbung zur Gründung einer Gilde ist schriftlich beim Gilden GM abzuliefern. Er kümmert sich dann um alles Weitere.
  • Der Staff behält sich das Recht vor, Gilden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Rollenspielerisches Verhalten

  • Alle Mitglieder haben sich gemäß des Gildenkodex zu verhalten.
  • Es dürfen nur Charakter in eine Gilde eintreten, wenn diese auch dem Gildenkodex entsprechen. Somit darf kein „böser“ Charakter in eine „gute“ Gilde. Mit ausreichendem RP Grund ist diese Regel zu umgehen, hierfür wird aber eine Genehmigung durch den Gilden-GM oder den Senior Staff benötigt.

 

Beschäftigung von NPC

Gilden dürfen folgende NPC beschäftigen :

  • Stallbursche
  • Heiler
  • Wachen vor den Toren
  • Gildenhändler
  • NPC ohne Funktion ("Deko-NPC")

 

Hinweise

  • Sollte die Mitgliederzahl einer Gilde unter die Grenze von 6 Mitglieder rutschen, so bekommt der Gildenführer eine schriftliche Verwarnung vom Gilden GM und die Gilde hat einen Monat Zeit neue Mitglieder zu werben.
  • Der Staff behält sich vor Gilden aufzulösen und zu löschen, wenn Folgendes geschieht
    1.) Die Gilde verstößt und handelt vollkommen gegen den Gildenkodex
    2.) Die Mitgliedermindestzahl wird unterschritten
    3.) Es gab Massive beschwerden, die anhand von Logs nachzuweisen sind
  • Eine Gilde kann einmal in ihrer Laufbahn die Grunddaten des Gildenkodex, wie Gesinnung und Ziele wechseln. Hierfür muss aber ein triftiger RP Grund , sowie eine Erlaubnis durch Gilden-GM und Senior Staff vorliegen. Kleinere Sachen wie interne Regeln der Gilde und organisatorische Sachen können natürlich jederzeit verändert werden.
  • Sollten sich Gildenmitglieder sich nicht an den Kodex halten, so hat die Gildenführung spätestens nach Aufforderung durch den Gilden-GM entsprechende Massnahmen einzuleiten - entweder sich von den fraglichen Mitgliedern zu trennen, den Kodex zu ändern (s. dort), die Gilde aufzulösen, whatsoever.
  • Jede Gilde hat das Recht ein internes RP Forum in den LostLand-Foren zu beantragen.
  • Jede Gilde hat das Anrecht auf eine Gildenfarbe, mit der man Kleidung färben kann. Es dürfen nur Farben verwendet werden, die noch nicht von anderen Rassen/Vereinigungen verwendet werden. Die Farbe muss vorher von einem Admin genehmigt werden. Sie sollte aus den nicht von Spielern herstellbaren Farben ausgewählt werden und keine Sonderfarbe, dh, keine gemischte Farbe, sein.
  • Die Gildenfarbe muss in einer kleinen Quest IG erworben werden.
  • Es wird gerne gesehen, wenn Gilden auch durch „Gilden-Homepages“ im Netz vertreten sind. Auch hier hilft bei Fragen der Gilden GM. Webspace kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
  • Gilden brauchen ihr Gildengelände nicht bezahlen, solange das Gelände öffentlich zugänglich ist. Sobald es jedoch eingezäunt wird, muss auch der Boden, der eingezäunt, ist bezahlt werden.
  • Das erste Gildengebäude wird nur mit Gold bezahlt, der Rohstoffanteil entfällt.
  • Das Hauptgebäude wird auf nicht zerfallbar gesetzt
  • Alle Gildengebäude werden auf den Gildenleiter übertragen.
  • Eine Gilde hat keine Ansprüche auf irgend welche Sonderitems.
  • Gilden haben kein Anrecht auf eine Kutsche. Je nach geografischer Lage des Gildengeländes wird vom Staff entschieden, ob eventuell in der nähe eine Kutsche aufgestellt wird. Das gleiche gilt für eine Bank und vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Transporterleichterungen (Teleporter) zwischen verschiedenen Gilden-Lokationen.